Right to repair
In Deutschland noch unbekannt, wird in den USA bereits dafür gefochten: Lobby- und Handelsverbände wie die Repair Association oder kommerzielle Anbieter wie die Reparaturwebsite iFixit kämpfen dafür.
Argumentiert wird über das Eigentumsrecht: Wenn mir eine Sache gehört, muss ich sie im Rahmen der Gesetze ja auch umfassend nutzen dürfen, dazu gehören auch * Wartung und * Reparatur.
Kriterien sind daher etwa:
- Lässt sich das Gerät mit herkömmlichen Werkzeugen zerlegen?
- Sind Zerlegen und Zusammenbau zerstörungsfrei möglich?
- Sind Reparaturanleitungen erhältlich?
- Gibt es Ersatzteile?
- Ist der Austausch von beispielsweise Akkus einfach möglich?
Aus Herstellersicht ist es durchaus schlüssig zu argumentieren: Wenn die Nutzungsdauer eines Gerätes bei zwei Jahren liegt, weshalb soll dessen potentielle Lebensdauer dann länger sein (»Obsoleszenz«)? Die Nutzungsdauer wird von der Garantie abgedeckt. Reparaturen werden überflüssig, weil es dann ein neues Gerät auf dem Markt gibt, das noch besser ist und noch mehr kann. Wozu also den Akku austauschen, wenn dieser auch zwei Jahre hält?
Solche Gewinnmaximierung erfordert unmündige Konsumenten und erzeugt Abhängigkeit. Konsumenten, die dem Hype-Cycle des nachfolgenden Produktes nicht nachlaufen wollen, stören das System. Das Gegenmodell bilden »*frugale Innovationen«, basierend auf dem Konzept des *Frugalismus.
siehe auch
*Buschmechanik
*DIY
FAZ 14.09.2019, Sarah Obertreis
: Der Retter der Reparatur