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Viaticum
Das lateinische viaticum »quodlibet ad iter necessarium, sive cibus, sive pecunia« 1) kann sowohl Wegzehrung als auch Geld (Zehrpfennig) für solchen Proviant (Wegzehrung) bedeuten.
Im Römischen Reich erhielten die Verwalter (Statthalter) für die Reise in ihre Gebiete Viaticum aus dem öffentlichen Schatz (Aerario publico) für die Ausrüstung zur Reise (Wagen, Zugtiere, Zelte usw.) 2).
Im Mittelalter ließen sich die Fahrenden Schüler (Scholaren, Vaganten) von ihrem Lehrer einen Reisebrief ausstellen, mit dem sie unterwegs ein Viaticum erbaten oder erbettelten 3).
1)
www.woerterbuchnetz.de/DWB/wegzehrung :
2)
Oekonomische Encyklopädie von J. G. Krünitz
3)
„viatikum, n.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/21, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=V07172>, abgerufen am 17.05.2021.
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