wiki:einzelabnahme
Einzelabnahme
Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO für Fahrzeuge, die zu keinem genehmigten Typ gehören wie etwa Eigenbauten oder typgenehmigte Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis aufgrund bautechnischer Veränderungen erloschen ist.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Pendant: Typgenehmigung
siehe auch *Zulassung
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