Carnet de Passages
Manche Länder außerhalb Europas verlangen für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen ein Grenzdokument, das Carnet de Passages CDP. Jede Seite dieses Heftes kann für ein Land genutzt werden, dabei wird ein Abschnitt bei der Einreise einbehalten, einer bei der Ausreise und der dritte Abschnitt mit Ein- und Ausreisestempel verbleibt im Dokument.
Die Carnets de Passages basieren auf internationalen Zollabkommen und werden ausgegeben vom AIT Alliance Internationale de Tourisme und FIA Federation Internationale de l'Automobile, letztlich über die nationalen Automobilclubs wie etwa dem ADAC.
Voraussetzung sind ein Antrag, Kopien von Reisepass und Zulassungsdokumente (Fahrzeugschein) sowie die Bankbürgschaft oder ein bestätigter Einzahlungsbeleg der Kaution. Die Kaution richtet sich nach dem Wagenwert und dem Reiseziel und beträgt zwischen 2.500 Euro und 60.000 Euro. Hinzu kommen Gebühren. Das Carnet gilt für ein Fahrzeug und eine Person und ist nicht übertragbar. Es gilt ein Jahr und kann verlängert werden.
abgekürzt CDP
siehe auch *TIP