Kundenpenne
Das Übernachten im öffentlichen Raum ist in Deutschland verboten. In Beherbergungsbetrieben (zu denen auch Wohnmobilstellplätze und Campingplätze zählen) möchten, können oder wollen nicht alle übernachten. Freies Campen ist selten erlaubt und deckt nur eine Nische ab. Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung lebt ohne Wohnsitz außerhalb dieser Angebote, das »Fahrende Volk«. Diese übernachten manchmal abseits in der Natur bei »Mutter Grün« oder »bei der grünen Bettfrau«; oft werden deren Übernachtungsstellen in Städten (»Platte reißen«) toleriert, doch gibt es für sie auch zeitlich begrenzte Unterkünfte, die »Kundenpennen«, etwa als
- Obdachlosenasyl
- Herberge zur Heimat
- Notschlafstellen
- Männerheim / Frauenheim
- Stadtmission
- Angebote der Heilsarmee oder anderer Organisationen
- Landstreicherheim
- italienisch Albergo Populare
- engl. flop house
Teil des Fahrenden Volkes und von diesem manchmal äußerlich nicht zu unterscheiden sind auch Gesellen und Handwerker auf der Walz, die auf zusätzliche Angebote zurückgreifen können, etwa die Herbergen zur Heimat von Gesellenvereinen oder früher auf Wanderarbeitsstätten.