Einzelabnahme

Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO für Fahrzeuge, die zu keinem genehmigten Typ gehören wie etwa Eigenbauten oder typgenehmigte Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis aufgrund bautechnischer Veränderungen erloschen ist.


Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Pendant: Typgenehmigung
siehe auch *Zulassung