====== Ablastung ====== Es gibt einige triftige Gründe darüber nachzudenken, ob ein Fahrzeug »abgelastet« werden kann, also meist entweder auf 7,49 Tonnen oder auf 3,49 Tonnen. Dafür spricht: * die Fahrzeugklasse wird an die Fahrerlaubnisklasse angepasst * die gewichtsbezogene Kraftfahrzeugsteuer sinkt * der Versicherungstarif fällt geringer aus * längere Intervalle  zwischen den Hauptuntersuchungen * gewichtsabhängige Beschränkungen im Straßenverkehr entfallen, so etwa Überhol-, Park-, Durchfahrtsverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen Ablastung bedeutet, dass die *[[wiki:zulaessige_gesamtmasse|zulässige Gesamtmasse]] verringert wird. Da das Leergewicht gleich bleibt, verringert sich damit die *[[wiki:zuladung_tatsaechliche|zulässige Zuladung]]. Eine *[[wiki:nutzlast_mindest|Mindestnutzlast]] ist vorgeschrieben. Für Reisezwecke bleibt zu prüfen, ob die verbleibende Zuladung eine sinnvolle Größenordnung aufweist. Das Überschreiten des neuen zulässigen Gesamtgewichts gilt als Überladung und ist damit bußgeldpflichtig. Ablastung bedeutet dagegen in der Regel nicht, das Fahrzeug technisch zu verändern. Der Antrag auf Ablastung wird bei TÜV, Dekra oder einer anderen zugelassenen *[[wiki:ueberwachungsorganisationen|Überwachungsorganisation]] gestellt. Mit der Bescheinigung wird ein neues Typenschild beim Fahrzeughersteller angefordert. Beides ist Voraussetzung für die neue *[[wiki:zulassungsdokumente|Zulassungsbescheinigung]] I. ---- Pendant: *[[wiki:auflastung|Auflastung]]\\ siehe auch: *[[wiki:lastverteilung|Lastverteilung]]\\ Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen in Europa über »Tempolimits, Maut, Freies Campen« hat der [[https://www.adac.de/|ADAC]] zusammengestellt für Wohnmobile bis 3,5 t und für solche von 3,5 t bis 7,5 t.