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wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum

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wiki:willywikimigration632 [2018/12/01 13:33] norbertwiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum [2021/03/08 06:39] norbert
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 ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ======
-... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. +... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle: 
 +  * die Zulassungsart des Fahrzeugs als Pkw, Lkw, Sonder-Kfz oder mit H-Kennzeichen; 
 +  * das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs; 
 +  * die tatsächliche und sichtbare Nutzung des Fahrzeugs. 
 +Voraussetzung für das Übernachten ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt ((StVO § 12.2)). Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Grundsätzlich dürfen Wohnmobile im öffentlichen Raum parken wie alle anderen Fahrzeuge auch, solange sie zugelassen und verkehrstüchtig sind. Parken & Halten sind aber in geschlossenen Ortschaften, auf Bundesfernstraßen und [[wiki:autobahn|Autobahnen]] unterschiedlich geregelt und für [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]], Pkw oder Lkw unterschiedlich zu betrachten.
  
-Voraussetzung istdass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Parken & Halten ist aber in geschlossenen Ortschaften, auf Bundesfernstraßen und Autobahnen unterschiedlich geregelt und für Wohnmobil, Pkw oder Lkw unterschiedlich zu betrachtenGerade für Fernfahrer gehört das Parken wegen des [[wiki:willywikimigration571|Sonntagsfahrverbotes]] und das Übernachten wegen der [[wiki:willywikimigration573|Sozialvorschriften]] im Lkw zum Alltag.  +==== Indirektes Parkverbot für Wohnmobile ==== 
-  * Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parkenwo es nicht ausdrücklich verboten ist. Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das //Halteverbot für Wohnmobile// (Zeichen 283, 286), eventuell mit Zusatzschild »22-6 Uhr«.+Parkflächenmarkierungen ohne Zusatzschilder sind eine unverbindliche Empfehlung. Außerhalb darf geparkt werdenwenn dies niemanden behindert oder gefährdet, aber: 
 +  * Durch Schilder ist das Parken häufig eingeschränkt auf Pkw bzw. auf ein Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen (Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder  - wie auf Autobahn-Parkplätzen - auf Lkw.\\ Wohn­mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht gelten jedoch meist als Sonder-Kfz ((Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Code SA laut Anhang II Richtlinie 2007/46/EG 05.09.2007)), gelten nach richterlicher Auffassung nicht als Pkw ((KG 21.11.1991, 2 Ss 127/91, 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig 12.12.1990, 1 Ss OWi 413/90)) und dürfen dort nicht parken. 
 +  * Das Zusatzschild zum Zeichen 314 »Nur innerhalb der markierten Parkflächen« macht aus der Parkflächenmarkierung ((StVO § 41 III Nr. 7)) eine Grenzmarkierung, die rechtlich gesehen wie eine Mauer wirkt, denn sie darf von keinem Fahrzeugteil überragt werden. Da die Mindestmaße für Parkflächen sich in der Regel an Pkw orientieren, sind sie für die meisten Wohnmobile zu kurz
 +  * Ein Halte-/Parkverbot mit Zusatzschild »außerhalb gekennzeichneter Flächen« gilt aber nicht für die »Restflächen« zwischen zwischen Parkmarkierungen; diese dürfen genutzt werden ((3 Ss OWi 49/05 OLG Hamm und Hentschel StVO § 41 Rn. 248 ))»sofern es weder belästigt, behindert oder gefährdet«. 
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 +==== Parkverbot für Wohnmobile ==== 
 +  * Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das //Halteverbot für Wohnmobile// (Zeichen 283, 286), eventuell mit Zusatzschild »22-6 Uhr«.
   * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald.   * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald.
-  * Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen. 
  
-Nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhaltendass kein Anderer geschädigt, gefährdet« wirdAlso hat jeder Autofahrer die Pflichtrechtzeitig Maßnahmen gegen eine **//absehbare// Fahruntüchtigkeit** zu ergreifen(Der Begriff »Fahrtüchtigkeit« wird in der StVO §7 nur in Verbindung mit Alkoholkonsum verwendet.) Also sind bei //drohender// Übermüdung Ruhen und Schlafen geeignete Maßnahmen.+==== Verbot der unerlaubten Sondernutzung des öffentlichen Raumes ==== 
 +Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfenauch auf den Parkplätzen am Rande der BundesstraßenAlles, was über das Parken hinaus gehtgilt als **unerlaubte Sondernutzung**. Eine solche wird auch angenommen, wenn das Fahrzeug durch ein Ausfahren der Markise nicht sofort fahrbereit ist oder wenn durch Tische, Stühle, [[wiki:grillen|Grill]] außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt sind. Als unerlaubte Sondernutzung gilt auch das Übernachten im parkenden Fahrzeug am Ziel ((Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts OLG, Az.: 1 Ss-OWi 183/19)). 
 +  
 +Eine Sondernutzung kann jedoch genehmigungsfähig sein, wenn sie\\  
 +(a) nicht unverhältnismäßig lange andauert;\\  
 +(b) gemeinverträglich ist;\\  
 +(c ) als verkehrsüblich gelten kann.
  
-Eine **unerlaubte Sondernutzung** wird angenommenwenn das Fahrzeug durch ein Ausfahren der Markise nicht sofort fahrbereit ist oder wenn durch TischeStühleGrill eine erkennbare Sondernutzung vorliegtBeispielsweise wird das über eine lange Zeit anhaltende Abstellen betriebsunfähiger Kraftfahrzeuge als Sondernutzung angesehen, die auch nicht genehmigungsfähig istweil sie weder gemeinverträglich noch verkehrsüblich istZu klären wäre also, ob die Sondernutzung zur Übernachtung (aunverhältnismäßig lange andauerte; ob (b) die Gemeinverträglichkeit eingeschränkt wurde und ob (c ) dieses Verhalten als verkehrsüblich gelten kann.+Eine solche genehmigte Sondernutzung liegt für [[wiki:fernfahrer|Fernfahrer]] vorfür die das Parken wegen des [[wiki:sonntagsfahrverbot|Sonntagsfahrverbotes]] und das Übernachten wegen der in den  [[wiki:sozialvorschriften|Sozialvorschriften]] geregelten Lenk- und Ruhezeiten im [[wiki:lastkraftwagen|Lkw]] zum Alltag gehört.\\  
 +Darauf kann sich der Fahrer des Wohnmobils berufendenn nach §1 StVO hat sich jeder »so zu verhaltendass kein Anderer geschädigt, gefährdet« wirdAlso hat jeder Autofahrer die Pflicht__rechtzeitig__ Maßnahmen gegen eine **//absehbare// Fahruntüchtigkeit** zu ergreifen. (Der Begriff »Fahrtüchtigkeit« wird in der StVO §7 nur in Verbindung mit Alkoholkonsum verwendet.Also sind bei //drohender// Übermüdung das __rechtzeitige__ Ruhen und Schlafen geeignete Maßnahmen auf dem Weg zum Ziel bis zum nächsten Morgen, also 10 bis 12 Stunden.
  
-**Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, im öffentlichen Raum seine Notdurft zu verrichten oder städtisches Mobiliar zweckzuentfremden. Selbst wenn das Übernachten legitimiert ist, muss man erklären können, wo man seine Notdurft verrichtet+**Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, im öffentlichen Raum seine Notdurft zu verrichten oder städtisches Mobiliar zweckzuentfremden. Selbst wenn das Übernachten legitimiert ist, muss man also erklären können, wo man seine Notdurft verrichtet.
- +
-Schließlich wird durch das Meldegesetz bestimmt, dass  Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 unterliegen, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind [BMG §29].+
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 siehe auch\\  siehe auch\\ 
-[[wiki:willywikimigration584|Stellplatzsuche]]\\  +[[wiki:stellplatzsuche|Stellplatzsuche]]\\  
-[[wiki:camp|Camp]]\\  +[[wiki:camp|Camp]]\\  
-[[wiki:bushcamp|bush camp]]\\  +[[wiki:bushcamp|bush camp]]\\  
-[[wiki:willywikimigration233|Freies Campen]]+[[wiki:freies_campen|Freies Campen]]\\  
 +[[wiki:coronaconform|CoronaConformes Reisen]]
  
 <html><img src="https://vg08.met.vgwort.de/na/8f0b11a0859d43fc88128ddef5d86613" width="1" height="1" alt=""></html> <html><img src="https://vg08.met.vgwort.de/na/8f0b11a0859d43fc88128ddef5d86613" width="1" height="1" alt=""></html>
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wiki/uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/02 13:59 von norbert

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