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Oldtimer

Begrifflichkeit

Bedingungen

FZV §9 Abs.1 verlangt ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §23 StVZO. Dafür legt der TÜV einen mehrseitigen »Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern« für die Abnahme zugrunde. Neben den üblichen Bestimmungen der Hauptuntersuchung HU gilt grundsätzlich (Zitat):

Von der Abgasuntersuchung befreit sind Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden und Diesel, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden. Eine Petition an den Bundestag auf grundsätzliche Befreiung der Oldtimer von der AU wurde 2013 abgelehnt.

Besitzer

Ein Oldtimer wird in erster Linie angeschafft, weil er Identität stiftet. Die Familie muss dran glauben, Außenstehende treten näher und er frißt ordenlich Geld und Zeit. Die meisten Oldtimer-Besitzer gibt es in der Schweiz. Dafür hat man dann ein Auto pur, dem alles fehlt, was die Gesetzgebung, die Ingenieure und der Markt sich in den letzten Jahrzehnten so ausgedacht haben: Sicherheitsgurte, Kindersitze, Katalysator, Navi, Elektronik. Dafür kann man ihn hören und riechen. Vielleicht deshalb steht auch die Bibel den Oldtimern gegenüber:
„Sammelt euch nicht Schätze auf der Erde, wo Motte und Rost zerstören und wo Diebe einbrechen und stehlen; sammelt euch aber Schätze im Himmel, wo weder Motte noch Rost zerstören und wo Diebe nicht einbrechen und nicht stehlen; denn wo dein Schatz ist, da wird auch dein Herz sein“ (Verse 19–21 Matthäusevangelium).


Ratgeber bieten TÜV, VdTÜV, ADAC
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf
http://www.tuev-oldtimer.de/
https://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/oldtimer-ratgeber/default.aspx?ComponentId=43093&SourcePageId=39435

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