Auflastungen der *zulässigen Gesamtmasse können ohne technische Änderungen bis zu einem Richtwert von etwa +4% erfolgen.
Dazu bedarf es entweder eines Prüfzeugnisses oder einer positiven Stellungnahme eines Technischen Dienstes (*Überwachungsorganisation), mindestens aber die ausdrückliche Zustimmung des Fahrzeugherstellers. Die neue zulässige Gesamtmasse wird in den Fahrzeugpapieren unverzüglich berichtigt und auf dem Fabrikschild des Fahrzeuges angegeben.
siehe: Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 18.10.2001, Stand 17.12.2003, Seite 32
Pendant: *Ablastung
siehe auch *Lastverteilung