Technische Richtlinien vom Fahrzeughersteller für die Hersteller von Aufbauten bzw. für Ausrüster, die Konstruktion und Montage von Aufbauten betreffend.
Aufbaurichtlinien bilden die Schnittmenge dessen, was unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen vom Fahrzeughersteller technisch verantwortet werden kann.
Dieser sichert sich ab, indem er etwa verweist auf
die Verwendung von Originalteilen
das Betriebshandbuch
sachkundige Ausführung
allgemein anerkannte Regeln der Technik
rechtliche Vorgaben wie EU-Richtlinien, insbesondere 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen … mit Verweis auf die
Europäische Typgenehmigung ETG und EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC
sowie auf einen geeigneten Ausgangszustand des Fahrzeugs.
Insbesonders für Nicht-Fachleute und für Fernmobilreisende sind die Aufbaurichtlinien hilfreich hinsichtlich:
das Schrauben, Schweißen, Kleben am Fahrzeug und
die Angabe der Bereiche, in denen das jeweils erfolgen darf
mit detaillierten Hinweisen wie die Verbindungen qualitativ auszuführen sind und wie stark sie belastet werden dürfen
sowie
die dabei nötigen Korrosionschutzmaßnahmen
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Einbau einer zweiten Batterie
Grenzwerte für Fahrzeugmaße
Schnittstellen
Kabeldimensionen (Querschnitt, Schmelzsicherung, Stromstärken)
Stromlaufpläne
Montage und Abstimmung von Zusatzaggregaten
Anhängevorrichtungen und Seitenschutz
Kofferaufbauten
siehe auch
* Hauptbaugruppen
* Ersatzteile
* Werkzeuge
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