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wiki:auslaender

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Ausländer

Ausländer gibt es dem Begriff nach erst, seit es Nationalstaaten gibt. Darüber werden sie definiert als Personen auf dem Territorium eines Staates (etwa Deutschland) mit davon abweichender Staatsangehörigkeit (also alle Nicht-Deutschen). Die anscheinend präzise Definition läuft jedoch ins Leere, wenn der Ausländer Jahre und Jahrzehnte im Inland lebt. Wenn aus dem »Gastarbeiter« ein »ausländischer Mitbürger« geworden ist, wird es paradox, denn ein Ausländer erhält nur dann Bürgerrechte, wenn er eingebürgert wurde. Für sie gilt das Ausländerrecht 1)

Als ein Vorgänger des »Ausländers« kann der »Welsche« gelten, also derjenige, dem die (deutsche) Sprache fremd ist. Erhalten hat sich diese Betrachtungsweise im Begriff »Kauderwelsch«. Für die germanischen Völker waren die Sprecher des Keltischen welsch (Wales, Cornwall), später auch die Sprecher der romanischen Sprachen (Walachei, Welschland).

Ursprünglicher ist der Begriff des Barbaren, also des Fremden, der die landesübliche Sprache nicht spricht. Der Ausländer kann beispielsweise auftreten als Eindringling, Expat, Gast, Zuwanderer.

Synonym Staatsfremde
Gegensatz Inländer
englisch alien, foreigner
französisch étranger
italienisch straniero
niederländisch buitenlanders
1)
Deutsches Ausländerrecht (AuslR). Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Helmut Rittstieg, ISBN 13: 9783423055376
wiki/auslaender.1573063584.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:00 (Externe Bearbeitung)

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