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wiki:ausbauphase

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Die Basisarchitektur

Ein Fernreisemobil kann aus der Architekturperspektive entworfen und aufgebaut werden:

1. Die »Plattform« als baugleiche Basis verschiedener Modelle umfasst etwa Bodenplatte, Radkästen, Spritzwand, Längsträger, Tank, Auspuffanlage, Heizung.
2. Gleiche Fixationspunkte erlauben in unterschiedlichen Karosserien den Wechsel von Radaufhängung, Motor, Getriebe usw.
3. Auf dieser Basis wächst das Fernreisemobil, bestehend aus

  • Modulen
    gekennzeichnet durch ihre Hauptfunktionen und Schnittstellen mit Systemen
  • Systemen
    gekennzeichnet durch ihre Leitungsarchitektur und Schnittstellen mit Modulen

4. Die gesamte Struktur wird einfacher, wenn

  • Nebenfunktionen und Abhängigkeiten minimiert werden;
  • die Austauschbarkeit von Komponenten erhöht wird.

Bauart

Anbauten

Folgen für die Fahrzeugeigenschaften

Mit der Wahl des Fahrzeugsegments und seiner Basisarchitektur sind auch die Fahrzeugeigenschaften und insbesondere die *Fahrdynamik in einer gewissen Bandbreite festgelegt:

  • Fahrverhalten
  • Bremsverhalten
  • Lenkverhalten
  • ESC-Regelverhalten

Masse, Form und Position der Ein- und Anbauten verändern die Fahrzeugeigenschaften über:

Welche Zusatzmodule wirklich sinnvoll sind, ist bedingt durch die Dauer der Reise, das Klima und die Umgebung, in der das Fahrzeug bewegt wird: Muss - Soll - Kann das sein? Innerhalb jeder Kategorie lässt sich in gewissem Maße aufrüsten, aber: Wer zu viel aufrüstet, ist zu tief eingestiegen; denn aus einer Ente wird kein Bulli.

Grenzen gestalten

Persönliche Rote Linien

Es ist schön zu sehen, was es alles gibt. Und es ist spannend, sich damit auseinanderzusetzen. Irgendwann muss jedoch das Ziel in den Blick genommen werden. Zum Fokussieren verhilft im ersten Schritt das Weglassen, im zweiten Schritt hilft es rote Linien zu setzen hinsichtlich:

Parameter maximalBegründung
Fahrzeuggewicht
Fahrzeuglänge
Fahrzeughöhe
Radstand
Motorleistung
Kosten Basisfahrzeug
Kosten Ausbau

Gesetze, Vorschriften, Richtlinien

Gesetzliche Vorgaben und technische Regeln setzen Grenzen, die manchmal Ausnahmen erlauben und selten Lücken lassen. Letzlich werden die für Reisemobile relevanten Bestimmungen geprüft von Überwachungsorganisationen, die sich an Vorgaben des Kraftfahrtbundesamtes halten müssen, welches wiederum an die nationale und EU-Gesetzgebung gebunden ist.

Voraussetzung für die *Zulassung sind eine *Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine gültige *Hauptuntersuchung HU. Beides dient dem Schutz der Allgemeinheit. Darüber hinaus gibt es einen Ermessensspielraum und eine rechtliche Grauzone, die in Absprache mit dem *aaSOP der *Überwachungsorganisation (meist TÜV) im Vorhinein ausgelotet weren kann:

  • Die Zulassung (als *Pkw, *Lkw, *sFAM, *Wohnmobil) und die tatsächliche Nutzung als Wohnmobil sind unabhängig voneinander.
  • Jede *Fahrzeugart kann zudem nach 30 Jahren als *Oldtimer zugelassen werden.
  • Bei einem Lkw kann der Aufbau Teil der Fahrzeugart sein (*Wohnkoffer) oder als Ladung angesehen werden.

Die Art der Zulassung zeigt sich im *Kennzeichen, hat Folgen für die Höhe der *Kfz-Steuer und die Höhe der *Kfz-Haftpflichtversicherung sowie indirekt in der zugeteilten *Umweltplakette, hat also Folgen, welche *Wegenetze für das Fahrzeug offen sind (z.B. *Umweltzonen) und welche Verbote und Begrenzungen im öffentlichen Verkehrsraum greifen, etwa bei Tempolimits und Parkverboten. [Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen in Europa über »Tempolimits, Maut, Freies Campen« hat der ADAC zusammengestellt für Wohnmobile bis 3,5 t und für solche von 3,5 t bis 7,5 t.]

Zeigen sich bei der HU Abweichungen von der Typzulassung, die das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt hat, so müssen diese zugelassen und eingetragen werden. Voraussetzung für die Eintragung sind Allgemeine Betriebserlaubnisse und Freigaben des Herstellers. Erteilt werden beispielsweise Anbaubestätigungen, etwa für die Anhängerkupplung, während für Fiberglasanbauten Splittergutachten erforderlich sein können.
Fehlt auch die Typzulassung, so kann eine *Einzelabnahme erfolgen.

Durch *Ablasten können Begrenzungen, etwa durch den *Führerschein bzw. durch die *Fahrerlaubnisklassen, umgangen werden; durch *Auflasten kann die *Mindestnutzlast eingehalten werden.

Mitführpflichten sind zu beachten.

Gestaltbare Rahmenbedingungen

  • Bei Neuwagen setzen Konfiguration und Gewährleistung Grenzen.
  • In einer Zwickmühle stecken Neu-Fahrzeuge, die den EU-Abgasnormen entsprechen, jedoch unter Bedingungen gefahren werden sollen, wo etwa die *Treibstoffqualität den Betrieb nicht zulässt.
  • Nicht jedes neue Diesel-Fahrzeug kann als Wohnmobil zugelassen werden, wenn etwa die EU-Abgasnormen nur die Zulassung als Lkw erlauben.
  • Ausbaufirmen bieten spezialisierte Modellvarianten, hier setzen die *Aufbaurichtlinien der Hersteller die Grenzen des Zulässigen.
  • Selbstausbauer finden ihre Grenzen durch handwerkliches Können und technische Möglichkeiten sowie durch organisatorische Randbedingungen (Halle, Werkstatt, Helfer, Zeit).

siehe auch *Ausbaustrategie: Technik & Handwerk

wiki/ausbauphase.1534187231.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:00 (Externe Bearbeitung)

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