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wiki:auflastung

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Auflastung

Auflastungen der *zulässigen Gesamtmasse können ohne technische Änderungen bis zu einem Richtwert von etwa +4% erfolgen.

Dazu bedarf es entweder eines Prüfzeugnisses oder einer positiven Stellungnahme eines Technischen Dienstes (*Überwachungsorganisation), mindestens aber die ausdrückliche Zustimmung des Fahrzeugherstellers. Die neue zulässige Gesamtmasse wird in den Fahrzeugpapieren unverzüglich berichtigt und auf dem Fabrikschild des Fahrzeuges angegeben.


siehe: Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 18.10.2001, Stand 17.12.2003, Seite 32
Pendant: *Ablastung
siehe auch *Lastverteilung

wiki/auflastung.1550172141.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:00 (Externe Bearbeitung)

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