====== Fahrzeug-Abmessungen ====== Die StVZO §32 nennt maximale Fahrzeugmaße und beschreibt, wie diese zu ermitteln sind. Darin sind unter anderem auch die maximalen Abmessungen eines [[wiki:wohnmobile|Wohnmobils]] vorgegeben: * Fahrzeugbreite höchstens 2,55m, Pkw 2,50m * Fahrzeughöhe höchstens 4,00m * Fahrzeuglänge mit Anhänger höchstens 12,00m Andere Fahrzeuglängen gelten für [[wiki:kraftomnibus|Kraftomnibusse]] und Sattelschlepper mit 2 und mehr Achsen. * BBC [[wiki:bumper-to-back-of-cabin|bumper-to-back-of-cabin]] ==== Begrenzende Maße ==== * Für Wohnmobile, die länger als 10m oder höher als 3,20m einschließlich Ladung sind oder die [[wiki:masse|zulässige Gesamtmasse]] von 7,5 t überschreiten, entfallen laut ADAC-Schutzbrief §4 Satz 4 folgende Leistungen: Bergung, Fahrzeugtransport, Pick-up-Service, bei Totalschaden der [[wiki:transport|Transport]] vom Schadenort zum Einstellort sowie vom Einstellort zum endgültigen Verschrottungsort oder zur Zollstelle. * Die Autobahn-[[wiki:mautpflichten_in_europa|Maut]] ist in vielen EU-Ländern höhen- und längenabhängig. * Die Türhöhe bei [[wiki:container-verschiffung|Containern]] beträgt 228 bzw. 256 cm. * Autofähren setzen Preisstufen häufig bei 6 - 8- 10 Metern Länge.