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Versicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben und deckt Schäden an Unfallopfern bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme ab (pro Unfall 2.500.000 Euro pro Person bzw. 500.000 Euro Sachschaden). Sie bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter, insbesondere
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- An- und Abmeldekosten
- Anwaltskosten
weitere Sachschäden, z. B.:
- Schäden an Gebäuden
- Verkehrseinrichtungen
Personenschäden, z. B.:
- Heilkosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt
- Ersatz für Verdienstausfall
- Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen
- lebenslange Rente
- im Todesfall z. B. Begräbniskosten
- Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers
Als Nachweis für die Versicherung vergibt der Versicherer die *eVB.
Die Prämie berechnet sich aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen und weiteren Nutzungsfaktoren wie Anzahl der Fahrer, Garage, Jahresfahrleistung … Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine im Voraus wirksame Beitragsermäßigung, die nach der Dauer der bisherigen Schadenfreiheit bemessen wird. Der höchste Rabatt beträgt 30 Prozent des Grundbeitrags und wird nach 18 schadenfreien Kalenderjahren gewährt.
Ein Saisonkennzeichen erspart Steuern und Versicherung. Zu berücksichtigen sind dabei:
- Ohne Kennzeichen darf das Wohnmobil nicht im öffentlichen Raum stehen.
- Umfasst die Kfz-Versicherung eine »Ruheversicherung«? Falls ja: Welche Bedingungen werden an den »umfriedeten Standort« gestellt (Zaun, Schloß, Kette, Carport, Innenhof)?
- Die Mindestversicherungszeit in Monaten pro Jahr, damit der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird, meist sechs Monate.
- Auch sollte der HU-Termin im Zulassungszeitraum liegen.
Kompakte Wohnmobile sind oft als Pkw zugelassen. Wird das Fahrzeug als Wohnmobil versichert, so sind die Kosten ähnlich wie beim Pkw, jedoch ist die Rabattstaffel für Wohnmobile meist nur in 10 bis 20 Schadenfreiheitsklassen (SF) gestuft, beim Pkw können es bis zu 50 sein. Typklassen (Alkoven, Transporter, Kastenwagen, Selbstausbau usw.) werden gleich eingestuft. Zu prüfen ist, ob alle Schäden abgedeckt sind, etwa durch Tiere (Marder) und ob bei einem Totalschaden oder Diebstahl der Neuwert erstattet wird. Gegen Einbruch und Diebstahl ist meist eine zusätzliche »Inhaltsversicherung« für Reisemobile erforderlich für nicht fest eingebaute Einrichtung, Ausrüstung oder Ausstattung. Hausratversicherungen decken mitgeführten Hausrat manchmal in gewissem Umfang ab. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob etwa die Hausratversicherung die Fahrräder umfasst und die Kfz-Versicherung den Fahrradträger. Das gilt auch für andere Anbauten.
Auf jeden Fall ist vor Auslandsreisen zu prüfen, wie weit sich der Versicherungsschutz außerhalb der EU erstreckt, ob also Schäden beispielsweise in Marokko, im asiatischen Teil der Türkei oder Russland versichert sind. Auf der Grünen Versicherungskarte werden alle Länder aufgeführt, in denen der Versicherungsschutz gilt. Umgekehrt ist der Deckungsschutz der Kfz-Versicherungen in anderen Ländern häufig so gering, dass nach einem fremdverschuldeten Unfall der eigene Schaden nicht abgedeckt ist. Diese Differenz lässt sich mit einem zusätzlichen »Auslandsschadenschutz« beim eigenen Versicherer absichern. Dann wird ein fremdverschuldeter Unfall im Ausland nach deutschem Recht abgewickelt und entsprechend einfacher.
Freiwillig können zusätzlich abgeschlossen werden:
Fahrzeugteilversicherung oder Teilkasko
deckt insbesondere folgende Schäden durch Katastrophen ab: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild.
Fahrzeugvollversicherung oder Vollkasko
deckt zusätzlich ab: Schäden durch Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle.
Schutzbrief
von Kfz-Versicherern und Automobilclubs deckt Schäden bei Unfall, Panne, Diebstahl in sehr unterschiedlichem Maße ab, meist Abschleppen, Bergen, Ersatzfahrer, Ersatzteil-Versand, Fahrzeug-Rücktransport, Mietwagen, Pannenhilfe, Übernachtungskosten, Weiter- und Rückfahrt … mit Einschränkungen bei der Entfernung zum Wohnort oder bei schweren und großen Fahrzeugen, siehe dazu auch *Fahrzeug-Abmessungen.
Grüne Karte
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr »Grüne Karte« bescheinigt bei Autofahrten ins Ausland den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz entsprechend der Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes und wird kostenlos vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellt. Sie basiert auf dem Londoner Abkommen von 1949. Dazu gehören alle europäischen Länder (außer Russland) sowie einige Staaten am Mittelmeer und im Nahen Osten.
Seit 1974 benötigen Kraftfahrzeughalter aus den Unterzeichnerstaaten für Fahrten in diese Staaten keine Grüne Karte mehr. Dennoch wird sie oft verlangt, insbesondere an den Grenzen von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Russland, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland.
Mallorca-Police
Die Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge, besser bekannt als »Mallorca-Police«, kann Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung sein, muss aber nicht. Wenn der Versicherte im Ausland einen Wagen mietet, liegt die dabei gültige Deckungssumme oft unter der in Deutschland geltenden. Die Mallorca-Police schließt diese Deckungslücke.
Traveller-Police
Als »Traveller-Police« gibt es sie auch mit weltweiter Gültigkeit.
Siehe auch:
*CDW Collision Damage Waiver
*LDW Loss Damage Waiver
*Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
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