wiki:landnahme
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| - | Landnahme bezeichnet das einseitige Inbesitznehmen eines Landstrichs meist in Regionen, die entweder unbewohnt sind oder deren Bewohnern keine Vorstellung haben von einem individuellen Besitzrecht auf Land. Für den Landnehmenden verbinden sich dami [[moeglichkeitssinn|Möglichkeitsräume]] und Hoffungen, siehe [[Weites Land|Weites Land]]. Dieses Land zu begrenzen setzt Erkundung und [[vermessen_raum|Vermessung]] des [[wiki: | + | Landnahme bezeichnet das einseitige Inbesitznehmen eines Landstrichs meist in Regionen, die entweder unbewohnt sind oder deren Bewohnern keine Vorstellung haben von einem individuellen Besitzrecht auf Land. Für den Landnehmenden verbinden sich dami [[moeglichkeitssinn|Möglichkeitsräume]] und Hoffungen, siehe [[Weites Land|Weites Land]], für seine Herkunftsgemeinschaft ist er ein Auswanderer (→ [[Ausstellungsliste Auswanderer|Ausstellungsliste Auswanderer]]. Dieses Land zu begrenzen setzt Erkundung und [[vermessen_raum|Vermessung]] des [[wiki: |
| [[Landnahme|Landnahme]] als Makrophänomen setzt [[wiki: | [[Landnahme|Landnahme]] als Makrophänomen setzt [[wiki: | ||
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