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wiki:gauner

Inhaltsverzeichnis

Gauner

»eine Horde von Gaunern, die sich wilder gebärden als Bayern«
Paul Klee über seine Reiseerfahrungen in Kairo 1928/29

Joner werden bereits im 15. Jahrhundert erwähnt, Jauner erscheint erstmals 1722 in einer schwäbischen Jagdordnung als »jauner, zigeuner, wilderer, mörder, landfahrer, keszler, tag- und nachthirten, steigbettler« 1), auch Hochstapler‎, Schelm, Schwindler‎, Trickbetrüger‎, die durch Trick und Trug gewerbemäßig betrügen, heute würde man sie als Kleinkriminelle bezeichnen. Die Joner, Jauner, Gauner sind jedoch Teil des fahrenden Volkes und leben von der Täuschung der Leichtgläubigen und der Oberflächlichkeit der Leichtsinnigen.

Reisende sind in besonderem Maße Ziel von Gaunern, da sie ihre Wertsachen bei sich führen, meist gut als Reisende erkennbar sind und in einer ihnen ungewohnten Umgebung unsicher sind; doch sind auch umgekehrt Trickbetrüger meist Reisende, damit sie in immer neuer Umgebung ihr Unwesen treiben können.

Überall auf der Welt, jedoch besonders an touristischen und verkehrstechnischen Knotenpunkten, finden sich Trickster, Lebenskünstler und Hochstapler, die den Reisenden Dienstleistungen anbieten, deren Qualität zweifelhaft ist, und permanent Gegenleistungen einfordern, mindestens also ihren Tag auf Kosten Anderer finanzieren. Da es aber Leichtgläubige und Leichtsinnige auf beiden Seiten gibt, finden sich unter Reisenden auch besonders häufig Trickster.

Im Englischen spricht man von confidence trickster, con artist oder conman (slang), in anderen Sprachen heißen sie:

Mandarin 騙子‎, 骗子‎ piànzi
Esperanto trompisto‎, fripono‎
Finnisch huijari‎, petkuttaja‎
Französisch escroc‎, arnaqueur‎
Griechisch απατεώνας‎, apateonas
Japanisch 詐欺師‎ さぎし, sagishi
Lingala bacheque‎
Russisch афери́ст‎ , моше́нник‎, жу́лик‎
Schwedisch lurendrejare‎
Thai นักต้มตุ๋น‎
Tok Pisin bulsitman‎

Einblattdrucke

  • 1636 NAchdem einem E.E. Rath deß heiligen Reichs Stadt Nürnberg fürkommen, solches auch die tägliche Erfahrung bezeuget, daß unerachtet aller Ihrer vorigen, der Bettler und Landstreuner halben, außgangener und verruffener Mandaten, sonderlichen aber auff den newlichst alhier abgeschafften Stadt: und Gassen Bettel, sich abermaln vor: und umb hiesige Stadt, in den Gärten und Siegköbeln, wie auch zu Wehrd, Gostenhof, Steinbühel, Schweinauw, Galgenhof, Mögeldorff, und andern, jnnerhalb einer Meil wegs, von der Stadt, gelegenen Dörffern, viel hergelauffener und mehrern theils starcker müssiggehender frembder Bettler, von Jungen und Alten, Manns: und Weibs Personen, eingeschlaichet … :
    Decretum in Senatu 23 Maii 1636 1 Blatt.
  • 1642 WIewol ein Edler, Ehrnvester Rath dieser Stadt, unsere Herren, hiebevorn zu mehrmaln auß beweglichen guten Ursachen allen jhren Burgern und Inwohnern alhier, bey der darauff gesetzten sonderbaren Peen, ernstlich verbotten haben, daß jhr keiner einige frembde, hieher zu dieser Stadt raisende Person, es weren gleich jhre Herren, denen eins theils Factoriren derselben Diener, oder andere, so nicht Burger alhier seynd, zu jhnen in jhre Häuser einnemen, beherbergen, behausen, und unterschlaiffen, sondern solche in die offne Gasthöf weisen solle[n] … :
    Decretum in Senatu, 11 Octobr. 1642 1 Blatt. Beschreibung
  • 1684 DEmnach Ein Wol-Edler, Gestrenger und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, mißfällig vernehmen müssen ; welchergestalten ein- und andere hiesige Burger und Inwohnere, insonderheit aber die Würth und Gastgebe, eine Zeit hero wider die ehmahlig-ergangene Ordnung und Verbot, sich unterstanden, allerhand frembde zu dieser Stadt reisende, und theils verdächtige Personen, unter denen offtmals falsche Brand- und andere Bettler, müssige Streiner und schädliches Herren-loses Gesind, in ihre Häuser und Herberg, einzunehmen … :
    Decretum in Senatu, 4. Nov. A. 1684 1 Blatt. Beschreibung

1715 Demnach Ein HochEdler und Hochweiser Rath des H. Reichs Freyen Stadt Nu[o]rnberg, Unsere Hochgebietende Herren, mit sonderbaren Mißfallen vernehmen müssen: Welcher gestalten nicht allein um hiesige Stadt, sondern auch bey denen Städtlein und in andern Orten auf dem Land ihres Gebiets, allerhand Herrenloßes Diebs-Gesind, Gart-Brüder und andere viel frembde hergeloffene unnützige und ruchlose Leute, als Zigeuner, Jauner, Bettel-Juden, belßirt- und abgedanckte Soldaten, und dergleichen höchstschädliche Landstreuner, sich aufhalten, und von Tag zu Tag sich noch mehrers, wieder die so öffters reiterirte Patenten, und geschärffte Vrrordnungen[sic], hereinschleichen … :
Decretum in Senatu, den 2. Augusti, A. 1715 1 Blatt. Beschreibung

Literatur

  • Fleck, Udo
    „Diebe - Räuber - Mörder“
    Studie zur kollektiven Delinquenz rheinischer Räuberbanden an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert. 309 S., Lit.-verz. 289-309, Trier, Univ., Diss., 2003. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:385-3995. Eine Analyse zur Struktur der Banden: Vaganten, Vagabunden, unehrliche Berufe, Handwerker und ehemalige Soldaten als Wirtshausbetreiber und Hehler.
  • Matthias Hütlin
    Liber Uagatorum Der Betler orden Hie nach volgt ein hubsch buchlin genant Liber vagatorum dictirt von eim Hochwirdigen meister nomi[n]e expertus in trufis dem Adone zu lob vnd ere ..
    Pforzheim : Thomas Anshelm, 1510 u.a.
    Dem Spitalmeister des Pforzheimer Heilig-Geist-Spitals wird die erste Fassung des um 1509 ersten gedruckten deutschen Fahndungsbuches (Gaunerbuch) mit 10 Blättern und 2 Holzschnitten zugeschrieben. Darin beschrieben sind 28 Bettler- und Gaunertypen sowie tatäschliche Betrügereien anhand derer das Buch datiert wurde sowie die erste Wörterliste des Rotwelschen mit 219 Begriffen. Online
  • Ortelius, Andreas
    Pagage,
    Oder Das unrechtmäßige/ unchristliche und unverantwortliche Rauben und Plündern/ Allen denen Land- Stadt-Dorff- und Strassen-Räubern: Welche ohne einzigen Respect der Convoien und Paßzettel/ schrifftlichen und lebendigen Salva-Guardien, der Schutzfreunden Vieh nehmen und weg treiben/ . . . ausplündern/ reisende Leute berauben/ . . . Wägen mit solchen Raubguthe beladen . . . zun feilen Kauff bringen und tragen; ingleichen/ ihren Helffers-Helffern . . . wird hiermit zu Gemüthe geführet/ was es vor Sünde/ Gewalt und Unrecht sey …
    Zittau 1686: Mieth.
  • Frieder Schanze
    Die älteren Drucke des Liber vagatorum.
    Gutenberg-Jahrbuch 70 (1995) 143−150
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